Häufig gestellte Fragen zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Motorsport-Events

  • Ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
    Nein, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist im Motorsport gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ggf. fordert dies der Streckenbetreiber (privatrechtliche Vereinbarung).
  • Ist eine Haftungsverzichtserklärung allein nicht ausreichend?
    Nein. Bei Personenschäden ist ein Haftungsausschluss rechtlich nicht möglich - der Veranstalter kann trotzdem haftbar gemacht werden.
  • Brauche ich als Veranstalter den Haftungsverzicht der Teilnehmer?
    Ja, allein schon aus versicherungstechnischen Gründen. So können z. B. bei Streitigkeiten unbegründete Schadenersatzansprüche abgewehrt werden.
  • Gilt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung auch im außereuropäischen Ausland?
    Nein, unsere Veranstalter-Haftpflichtversicherung gilt „nur“ in ganz Europa.
  • Wie lange gilt die Veranstalter-Haftpflicht?
    Die Gültigkeit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist Tag-genau, wobei bis zu drei Tage Aufbau und bis zu sieben Tage Abbau inklusive sind.
  • Zählt die Siegerehrung zum eigentlichen Event dazu?
    Ja, sofern sie zeitnah zu den Rennen stattfindet.
  • Ist der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung kurzfristig möglich?
    Ja, zwei Werktage vor dem Event ist der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung noch möglich.
  • Was ist, wenn die Teilnehmerzahl sich ändert oder der Veranstaltungs-Termin?
    Melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns – so können wir den Versicherungsschutz rechtzeitig anpassen bzw. ändern.
  • Was ist, wenn ein Event ausfällt?
    Sollte ein Event/eine Veranstaltung ausfallen, dann melden Sie sich schnellstmöglich wegen der Rückerstattung der Prämie bei uns.
  • Müssen die Teilnehmer sich zusätzlich versichern?
    Wir empfehlen eine private Unfallversicherung – (Button: hier geht’s lang)
  • Was deckt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung nicht ab?
    Schäden, die durch Besucher verursacht werden und Schäden, die sich Besucher untereinander zufügen sind nicht abgedeckt. Dasselbe gilt für vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
  • Was sind sinnvolle Ergänzungen zur Veranstalter-Haftpflichtversicherung?
    Sinnvoll sind in jedem Fall Unfallversicherungen für alle Beteiligten: Streckenposten, Fahrhelfer, Sportwarte, Orga-Team.
  • Zählen Werbemittel wie Hüpfburg, Luftzelt oder Ballon zum Event dazu?
    Nein, diese gehören zum Rahmenprogramm und können extra versichert werden.
  • Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
    Werden Personen verletzt oder Sachen beschädigt, sollten Sie uns den Schaden schnellstmöglich schriftlich melden. Wichtige Angaben sind dabei der Name des Geschädigten und ggf. des Schadenverursachers, Zeitpunkt und Ort des Schadens sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs. Dokumentieren Sie Schäden sofern möglich durch Fotos.
  • Brauche ich eine Veranstaltungs-Ausfallversicherung?
    Nein, im Prinzip nicht. Melden Sie sich einfach schnellstmöglich bei uns.

Bei weiteren Fragen oder falls Sie Ihr Motorsport-Event absichern wollen senden Sie uns gerne eine Nachricht.